Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47744
LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19 (https://dejure.org/2021,47744)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2021 - L 1 AS 702/19 (https://dejure.org/2021,47744)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2021 - L 1 AS 702/19 (https://dejure.org/2021,47744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,47744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 SGB 2
    Bedarf für Unterkunft und Heizung - Mietforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 22 SGB II
    Nachweis der Ernsthaftigkeit vertraglicher Beziehungen zwischen Verwandten als Voraussetzung der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung

  • rechtsportal.de

    § 22 SGB II
    Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung; Annahme tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Für die Annahme tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung reicht es aber allgemein aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteile vom 5. Juni 2014 - B 4 AS 32/13 R - juris-Rdnr. 36, vom 7. Mai 2009 -B 14 AS 31/07 R- Rdnr. 16 mit Bezugnahme auf Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2020 - L 11 AS 228/20

    Vorläufige Leistungen nach dem SGB II für Kosten der Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Solche Indizien können beispielsweise mietvertragliche Regelungen sein, nach denen die Miete auf eine Absenkungsanforderung des Jobcenters hin ohne Weiteres um erhebliche Beträge herabgesetzt wird, den tatsächlichen Verhältnissen widersprechende Regelungen zu den Betriebs- und Nebenkosten oder unterschiedliche Quadratmeter-Angaben sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2020 - L 11 AS 228/20 B ER - juris-Rdnr. 21, 23, 25).
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Für die Annahme tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung reicht es aber allgemein aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteile vom 5. Juni 2014 - B 4 AS 32/13 R - juris-Rdnr. 36, vom 7. Mai 2009 -B 14 AS 31/07 R- Rdnr. 16 mit Bezugnahme auf Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Für die Annahme tatsächlicher Aufwendungen für Unterkunft und Heizung reicht es aber allgemein aus, dass der Hilfebedürftige im jeweiligen Leistungszeitraum einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietforderung ausgesetzt ist (BSG, Urteile vom 5. Juni 2014 - B 4 AS 32/13 R - juris-Rdnr. 36, vom 7. Mai 2009 -B 14 AS 31/07 R- Rdnr. 16 mit Bezugnahme auf Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 37/08 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.03.2017 - L 4 AS 818/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Bei dieser Gesamtwürdigung und bei der Auslegung der Vereinbarungen müsse die tatsächliche Übung der Parteien, der tatsächliche Vollzug des Vertragsinhalts, berücksichtigt werden (Bezugnahme auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.03.2017 - L 4 AS 818/13).
  • BVerfG, 07.09.2000 - 1 BvR 444/00

    Zur Bemessung des Arbeitslosengeldes nach der Beendigung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - L 1 AS 702/19
    Es besteht zwar kein Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 GG, wenn Vertragsverhältnisse zwischen Familienangehörigen einem Fremdvergleich unterzogen werde (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 7. September 2000 - 1 BvR 444/00 - juris-Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht